NACHBARSCHAFTSHILFE

Einsatz des Entlastungsbetrags

In Mecklenburg-Vorpommern kann der Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 für die Inanspruchnahme von Nachbarschaftshelfern (NBH) genutzt werden. Ziel ist die Entlastung und Unterstützung pflegender Angehöriger oder nahestehender Pflegepersonen. Pflegeleistungen dürfen dabei nicht erbracht werden.

Leistungen der Nachbarschaftshilfe

  • Begleitung zu Arzt- und Behördenbesuchen, Spaziergängen etc.
  • Einkaufs- und Hauswirtschaftshilfen, Hilfen im Außenbereich
  • Kommunikation und Vorlesen
  • Anregung und Unterstützung bei Hobbys und sozialen Kontakten

Anerkennungsvoraussetzungen für Nachbarschaftshelfer (NBH)

  • Grundkurs: Teilnahme an einem kostenfreien 8-stündigen Schulungskurs
  • Volljährigkeit des Nachbarschaftshelfers
  • Wohnhaft in enger Nachbarschaft zum Pflegebedürftigen
  • Nicht wohnhaft in der gleichen Wohnung wie der Pflegebedürftige
  • Keine professionelle Pflege beim Pflegebedürftigen
  • Keine Verwandtschaft bis zum 2. Grad (z. B. keine (Stief-)Kinder, (Stief-)Enkel, Geschwister, Schwager/Schwägerin)
  • Aufbaukurs: Teilnahme an einem 6-stündigen Aufbaukurs alle zwei Jahre
  • Betreuung von max. zwei Pflegebedürftigen

Abrechnungsmodalitäten

  • Maximal 25 Stunden pro Monat
  • Maximal 8 € pro Stunde
  • Maximal 200 € monatlich (bei zwei Pflegebedürftigen)

Verfahren zur Anmeldung und Abrechnung

  1. Interessenten melden sich beim Pflegestützpunkt (PSP) an.
  2. Der PSP organisiert die Schulung und gibt Termine bekannt.
  3. Nach erfolgreichem Grundkurs erhalten Teilnehmer ein Zertifikat.
  4. Die Teilnehmerliste dient als Registrierungsliste und wird an alle Pflegekassen weitergeleitet.
  5. Die Abrechnung erfolgt einheitlich und unbürokratisch über die Pflegekassen.

Inhalte des Grundkurses

  • Orientierung in der neuen Rolle als Nachbarschaftshelfer
  • Allgemeine Kenntnisse im Umgang mit Pflegebedürftigen
  • Informationen zu Pflege und Betreuung
  • Austausch und Vernetzung mit anderen Helfern
  • Kommunikation, Gesprächsführung, Umgang mit Demenz
  • Hilfe bei Registrierung, Anerkennung und Abrechnung
  • Datenschutzbelehrung

Datenschutz

  • Die Registrierung der NBH-Daten erfolgt nur zur Leistungsgewährung durch die Pflegekassen.
  • Keine Weitergabe an Dritte oder Vermittlung ohne Einwilligung.
  • Auf Wunsch können Pflegestützpunkte Kontaktdaten an Interessierte vermitteln.

Versicherungsschutz

  • Keine zusätzliche private Haftpflicht- oder Unfallversicherung erforderlich.
  • Sammelversicherung der Landesregierung für ehrenamtlich Engagierte greift, wenn kein anderer Schutz besteht.
  • Private Versicherungen sind im Schadensfall vorleistungspflichtig.
  • Weitere Informationen

weitere Infos: Pflegestützpunkt Stralsund