NACHBARSCHAFTSHILFE
Einsatz des Entlastungsbetrags
In Mecklenburg-Vorpommern kann der Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 für die Inanspruchnahme von Nachbarschaftshelfern (NBH) genutzt werden. Ziel ist die Entlastung und Unterstützung pflegender Angehöriger oder nahestehender Pflegepersonen. Pflegeleistungen dürfen dabei nicht erbracht werden.
Leistungen der Nachbarschaftshilfe
- Begleitung zu Arzt- und Behördenbesuchen, Spaziergängen etc.
- Einkaufs- und Hauswirtschaftshilfen, Hilfen im Außenbereich
- Kommunikation und Vorlesen
- Anregung und Unterstützung bei Hobbys und sozialen Kontakten
Anerkennungsvoraussetzungen für Nachbarschaftshelfer (NBH)
- Grundkurs: Teilnahme an einem kostenfreien 8-stündigen Schulungskurs
- Volljährigkeit des Nachbarschaftshelfers
- Wohnhaft in enger Nachbarschaft zum Pflegebedürftigen
- Nicht wohnhaft in der gleichen Wohnung wie der Pflegebedürftige
- Keine professionelle Pflege beim Pflegebedürftigen
- Keine Verwandtschaft bis zum 2. Grad (z. B. keine (Stief-)Kinder, (Stief-)Enkel, Geschwister, Schwager/Schwägerin)
- Aufbaukurs: Teilnahme an einem 6-stündigen Aufbaukurs alle zwei Jahre
- Betreuung von max. zwei Pflegebedürftigen
Abrechnungsmodalitäten
- Maximal 25 Stunden pro Monat
- Maximal 8 € pro Stunde
- Maximal 200 € monatlich (bei zwei Pflegebedürftigen)
Verfahren zur Anmeldung und Abrechnung
- Interessenten melden sich beim Pflegestützpunkt (PSP) an.
- Der PSP organisiert die Schulung und gibt Termine bekannt.
- Nach erfolgreichem Grundkurs erhalten Teilnehmer ein Zertifikat.
- Die Teilnehmerliste dient als Registrierungsliste und wird an alle Pflegekassen weitergeleitet.
- Die Abrechnung erfolgt einheitlich und unbürokratisch über die Pflegekassen.
Inhalte des Grundkurses
- Orientierung in der neuen Rolle als Nachbarschaftshelfer
- Allgemeine Kenntnisse im Umgang mit Pflegebedürftigen
- Informationen zu Pflege und Betreuung
- Austausch und Vernetzung mit anderen Helfern
- Kommunikation, Gesprächsführung, Umgang mit Demenz
- Hilfe bei Registrierung, Anerkennung und Abrechnung
- Datenschutzbelehrung
Datenschutz
- Die Registrierung der NBH-Daten erfolgt nur zur Leistungsgewährung durch die Pflegekassen.
- Keine Weitergabe an Dritte oder Vermittlung ohne Einwilligung.
- Auf Wunsch können Pflegestützpunkte Kontaktdaten an Interessierte vermitteln.
Versicherungsschutz
- Keine zusätzliche private Haftpflicht- oder Unfallversicherung erforderlich.
- Sammelversicherung der Landesregierung für ehrenamtlich Engagierte greift, wenn kein anderer Schutz besteht.
- Private Versicherungen sind im Schadensfall vorleistungspflichtig.
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